Hundezentrum Zirndorf e.V.

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Platzordnung

Diese Platzordnung gilt für alle Personen. Sie gilt für alle mitgeführten Hunde. Räumlich umfasst sie das gesamte Gelände des Hundezentrum Zirndorf e.V., d. h. nicht nur das umzäunte Freilaufgelände sondern auch das Ausbildungs- und Sportareal sowie den Parkplatz.

  1. Während der Übungszeiten dürfen Hundeführer nur mit einem vom Verein BESTELLTEN Trainer am Übungsbetrieb teilnehmen.
  2. Die Benutzung der Gerätschaften ist nur zusammen mit einer vom Verein BESTELLTEN PERSON erlaubt.
  3. Eine gültige Tierhalterhaftpflichtversicherung ist für jeden Hund zwingend notwendig um den Platz betreten und am Ausbildungsbetrieb teilnehmen zu dürfen. Die gesetzlich vorgeschriebenen Impfungen müssen nachgewiesen sein. Der Verein behält sich das Recht vor, entsprechende Nachweise jederzeit einzusehen.
  4. Der Verein haftet für keine Personen-, Sach- und/oder Vermögensschäden.
  5. Hunde mit ansteckenden Krankheiten dürfen das Gelände nicht betreten oder am Ausbildungsbetrieb teilnehmen.
  6. Läufige Hündinnen dürfen nur nach Rücksprache mit dem Ausbildungswart oder einer anderen verantwortlichen Person des Vereins das Gelände betreten.
  7. Bitte achten Sie im Freilaufbereich unbedingt darauf, dass Sie mit Ihrem Hund keine Reiss- und Zerrspiele veranstalten. Eventuell lösen Sie dadurch unbeabsichtigt eine Rivalitätsreaktion der Tiere aus. Das gleiche gilt beim Spiel mit mitgebrachtem Spielzeug des Hundes. Auch beim Verteilen von „Leckerle“ kann es zu Rivalitätskämpfen kommen. Geben Sie fremden Hunden nur mit Zustimmung des Halters Ihre mitgebrachten „Leckerle“.
  8. Kinder sind auf dem Platz gern gesehen. Bitte denken Sie daran, dass Sie Ihre Kinder jedoch selbst beaufsichtigen müssen. Eltern haften für ihre Kinder!
  9. Hundekot ist ohne Aufforderung unverzüglich zu beseitigen. Bitte achten Sie darauf, dass Ihr Hund nicht innerhalb oder an das Vereinsheim markiert.
  10. Unsere Nachbarn haben es ausdrücklich verboten, ihre landwirtschaftlichen Grünflächen zu betreten. Bitte halten Sie sich an das Verbot, um uns weiterhin eine schöne Nachbarschaft zu erhalten.
  11. Unser Verein setzt auf eine ungezwungene Sozialisierung des Hundes. Daher ist es verboten, Hunde unverhältnismäßig stark zu schlagen, Starkzwangmittel einzusetzen oder Tiere gar zu misshandeln.
  12. Die Zufahrt zum Parkplatz ist unter allen Umständen freizuhalten. Die Zufahrt dient auch als Rettungs- und Fluchtweg.
  13. Den Anweisungen der Vorstandschaft, des Ausbildungsteams und sonstigen beauftragten Personen ist unbedingt Folge zu leisten.
  14. Bei unmittelbarer Gefahr oder Notfällen erreichen Sie uns unter der Rufnummer  0179 2161369 oder 0911/ 698416.

Hundezentrum Zirndorf e. V., Stand: 28. Januar 2011

Aushang bis auf Widerruf


 

Grundsätzlich gilt:

  • Das Gebot der gegenseitigen Rücksichtnahme!
  • Die Weisungsbefugnis der verantwortlichen Trainer, der Mitglieder, der Verwaltung und der Vorsitzenden
  • Teilnahme an allen Veranstaltungen des Hundezentrums auf eigene Gefahr und Risiko
  • Das Betreten und Befahren des Vereinsgeländes erfolgt ebenfalls auf eigene Gefahr und Risiko
  • Für entstandene Schäden oder Verletzungen übernimmt der Verein keine Haftung
  • Jeder Hundeführer ist für sein Tier selbst verantwortlich
  • Eltern haften für ihre Kinder
  • Vereinseigentum ist stets pfleglich zu behandeln

 


 


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